Wirtschaftlichkeitsbonus
Belasten humangenetische Leistungen den Wirtschaftlichkeitsbonus im EBM?
Im Rahmen der Überarbeitung der humangenetischen und molekulargenetischen Leistungen im EBM erfolgte die Streichung der Ziffer 32010. Für die Steuerung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen des Kapitels 32 ist diese Ziffer überflüssig, da die Abrechnung der Kosten der betreffenden humangenetischen Leistungen nach den Abschnitten 11.4 (konstitutionelle Genetik) und 19.4 (Tumorgenetik) erfolgt. Gemäß der ersten Bestimmung zum Abschnitt 32.1 EBM werden ausschließlich veranlasste, bezogene oder eigenerbrachte Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM zur Berechnung des Laborwirtschaftlichkeitsbonus herangezogen.
Damit führt die Abrechnung der Leistungen des Kapitels 11.4 Humangenetik nicht zu einer Belastung des Laborbudgets und somit auch nicht zu einer Reduktion oder Wegfall des Wirtschaftlichkeitsbonus.