KOSTEN
Sofern die verantwortliche ärztliche Person (nach GenDG) eine Indikation zu einer Untersuchung stellt, können in der Regel humangenetische Leistungen im Rahmen einer Schwangerschaft mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.
Für Privatpatienten werden die erbrachten Laborleistungen in einer Rechnung übersichtlich zusammengefasst. Diese Rechnung wird bei der privaten Kranken-versicherung zur Erstattung eingereicht. Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir, die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherung vor Durchführung der Untersuchung zu erfragen.
Humangenetische Untersuchungen können auch als Selbstzahlerleistungen angeboten werden. Hierbei müssen die Kosten ohne Erstattungsmöglichkeit selbst getragen werden.
Der Test auf fetale DNA im mütterlichen Blut (fetalis) ist aktuell noch keine Kassenleistung, wird aber voraussichtlich Anfang 2021 in den Gebührenordnungskatalog aufgenommen. Bitte zum heutigen Zeitpunkt ggf. eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung dort erfragen.