KOSTEN
- Einmalige Kostenpauschale für DNA-Präparation, Reinigung, Messung und Einlagerung = 45€
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Für eine DNA-Einlagerung wird aus weißen Blutkörperchen einer EDTA-Blutprobe zunächst die Erbsubstanz (DNA) isoliert, gereinigt und anschließend auf Reinheit und Menge kontrolliert. Die DNA-Probe wird dann in mindestens zwei Aliquots in zwei unabhängigen Tiefkühlschränken gefroren gelagert und steht für eine große, praktisch unbegrenzte Zahl von Untersuchungen „auf ewig“ zur Verfügung. Die Sammlung von DNA-Proben, die mit Daten ihrer Spender verknüpft sind bzw. verknüpft werden können, wird als DNA-Bank oder DNA-Biobank bezeichnet. Die DNA-Einlagerung von möglichst allen in der Zucht stehenden Hunden einer jeweiligen Rasse bietet viele Vorteile, wiewohl theoretisch natürlich optimalerweise alle Hunde der Rasse vertreten sein könnten.
DNA-Biobanken sind u.a. wichtige Voraussetzungen zur Aufklärung der Ursachen und Mechanismen von Erbkrankheiten. Hierbei handelt es sich um Erkrankungen, für die krankhaft veränderte Erbanlagen (Mutationen) entscheidend sind und die vererbt werden können. Einzelne Mutationen entstehen jederzeit auch wieder von Neuem, und können sich damit je nach Zuchtstrategie innerhalb einer Rasse mehr oder weniger schnell ausbreiten. Für die Identifizierung solcher krankheitsverursachender Mutationen können beispielsweise Familien-Studien durchgeführt werden, für die nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern von betroffenen Hunden untersucht werden müssen. Gerade bei Erkrankungen mit spätem Krankheitsbeginn stehen Großeltern aber häufig nicht mehr (lebend) zur Verfügung. Zuvor angelegte DNA-Biobanken gelten hier als Lösung des Problems. Für in der Zucht stehende Hunde wären die DNAs der Eltern und Großeltern (sowie eventuell von weiteren Vorfahren/Verwandter) in der DNA-Biobank eingelagert und könnten für die (Krankheits-)Forschung freigegeben werden.
Zusätzlich würde das Material der DNA-Biobank aber auch für eventuell später notwendige Abstammungsnachweise zur Verfügung stehen. Bei der Frage nach der Abstammung geht es um Klärung, ob eine vermutete Verwandtschaftsbeziehung bestätigt oder ausgeschlossen werden kann. Zuweilen ist es notwendig, einen Abstammungsnachweis noch nach dem Tod z.B. eines der (Groß-)Elternteile durchzuführen. Hierfür kann dann auch die in der DNA-Biobank eingelagerte DNA-Probe des jeweiligen Hundes (natürlich nicht ohne Einverständnis des Besitzers) genutzt werden. Technisch werden sog. genetische Fingerabdrücke nach der ISAG-Norm erstellt. Dabei werden einige besonders variable (da hoch-mutable) Orte im Erbgut der Hunde herangezogen sowie zwischen den (Putativ-)Eltern und dem Nachwuchs verglichen. Im Prinzip müssen alle DNA-Marker des Welpen bei der Mutterhündin und beim Vaterrüden nachweisbar sein, damit die Abstammung molekulargenetisch bestätigt (und in einem Gutachten ausgewiesen) werden kann.
Auf Grund der schnell fortschreitenden Weiterentwicklung molekularbiologischer Möglichkeiten, besonders nach der Entschlüsselung des gesamten Hundegenoms (Genom = Gesamtheit der Erbinformation) und nahezu 300 Erbleiden des Hundes, können derartige DNA-Biobanken zukünftig noch zusätzliche Vorteile bieten, die heute noch nicht klar ersichtlich sind, vor allem im Hinblick auf neue Forschungsergebnisse nicht nur bzgl. Erbkrankheiten sondern auch für Exterieur-Merkmale, Verhalten und Befinden des besten Freundes des Menschen.
Prof. Dr. med. Jörg T. Epplen
Facharzt für Humangenetik;
Neurogenetik; DNA-Banken
Georgstraße 50
30159 Hannover
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