KOSTEN
Sofern die verantwortliche ärztliche Person (nach GenDG) eine Indikation zu einer Untersuchung stellt, können humangenetische Leistungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.
Für Privatpatienten werden die erbrachten Laborleistungen in einer Rechnung übersichtlich zusammengefasst. Diese Rechnung wird bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht. Wir empfehlen die vorherige Einholung einer Kostenerstattungs-Zusage durch die Krankenversicherung.
Humangenetische Untersuchungen können auch als Selbstzahlerleistungen angeboten werden. Hierbei müssen die Kosten ohne Erstattungsmöglichkeit selbst getragen werden.